Versicherungsfall

Versicherungsfall
Ereignis, mit dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers bzw. des Versicherungsträgers ausgelöst wird. V. ist die Realisierung der versicherten Gefahr. Welche Gefahren versichert sind, bestimmt sich aus den Versicherungsbedingungen.
- 1. V. in der Schadenversicherung: Z.B. Brand, Explosion, Blitzschlag in der  Feuerversicherung (§ 1 AFB). Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger  Herbeiführung des Versicherungsfalls ist der Versicherer leistungsfrei (§ 61 VVG), in der  Haftpflichtversicherung ist Vorsatz notwendig (§ 152 VVG).
- 2. V. in der Sozialversicherung: U.a. Krankheit, Mutterschaft, Tod in der gesetzlichen Krankenversicherung; Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; volle oder teilweise Erwerbsminderung, Erreichen der Altersgrenze, Tod in der gesetzlichen Rentenversicherung; Pflegebedürftigkeit in der sozialen Pflegeversicherung; Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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